Suchfunktion

Medizinscher Dienst

Alle beteiligten Berufsgruppen leisten ihren Beitrag, damit der Alltag in unserer Justizvollzugsanstalt reibungslos funktioniert und das Vollzugsziel der Resozialisierung gelingen kann. Der Medizinische Dienst arbeitet dabei eng mit dem Allgemeinen Vollzugsdienst und allen Sonderdiensten zusammen. 

Die Gesundheitsversorgung von inhaftierten Personen während ihres Freiheitsentzuges muss die gleiche Qualität aufweisen wie diejenige der Allgemeinbevölkerung. Eine medizinische Versorgung nach dem allgemeinen Standard der gesetzlichen Krankenkassen ist sicherzustellen. Dieser Grundsatz der Äquivalenz ist klar in den Strafvollzugsgesetzen formuliert und erstreckt sich auf präventive, diagnostische, therapeutische und pflegerische Maßnahmen. Auch die berufsethischen Prinzipien richten sich nach den Regeln der extramuralen Medizin. 

Der Medizinische Dienst ist in den ärztlichen und pflegerischen Dienst unterteilt.

In der Justizvollzugsanstalt Heilbronn besteht dieser aus einer Anstaltsärztin, einem Anstaltsarzt, einem externen Konsiliarpsychiater, sowie einem externen Zahnarzt. Zusätzlich unterstützen zehn Bedienstete des allgemeinen Justizvollzugsdienstes mit zusätzlicher, qualifizierter medizinischer Ausbildung diese Aufgaben. 

Ärztlicher Dienst

Eine Schlüsselfunktion im medizinischen Versorgungssystem des Justizvollzugs hat der ärztliche Dienst mit ihrem pflegerischen Team, deren Sprechstunden allen Gefangenen offenstehen. Bei Aufnahme in den Justizvollzug wird durch die Anstaltsärztin/-arzt bei allen Inhaftierten eine ärztliche Basisuntersuchung durchgeführt, in der der allgemeine Gesundheitszustand systematisch abgefragt und ein körperlicher Befund erhoben wird. Die medizinische Betreuung der Inhaftierten erfolgt unter anderem in enger Zusammenarbeit mit Krankenhäusern, niedergelassenen Facharztpraxen, medizinischen Dienstleistungsunternehmen der Region, sowie mit dem Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg.

Pflegerischer Dienst

Bei der Ausführung der ärztlichen Tätigkeiten innerhalb der Anstalt wird der anstaltsärztliche Dienst vom Pflegedienst unterstützt. Dieser arbeitet eng mit den Ärzten zusammen, um die Gesundheitsbetreuung der Gefangenen 24 Stunden sicherzustellen.

Insgesamt spielen der ärztliche Dienst/zahnärztliche Dienst und der Pflegedienst eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung innerhalb der Anstalt. Durch engagierte Arbeit tragen sie maßgeblich zur Gesundheit und zum Wohlbefinden der Inhaftierten bei. Die Tätigkeit als Ärztin/Arzt oder in der Pflege ist im Justizvollzug geprägt von einem außergewöhnlichen Umfeld mit besonderen Herausforderungen und menschlichen Schicksalen. Nicht zuletzt stellt eine Tätigkeit in einer Justizvollzugsanstalt eine sinnvolle und menschlich bereichernde Erfahrung dar.

Fußleiste