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Anstaltsbeirat
Seit dem 1. Januar 1980 verpflichtet das Strafvollzugsgesetz die Justizverwaltungen zur Bildung ehrenamtlich tätiger Beiräte bei den Vollzugsanstalten. Heute gibt es Beiräte in allen selbständigen Justizvollzugsanstalten des Landes.
Bei den Justizvollzugsanstalten sind Anstaltsbeiräte gebildet, deren Mitglieder keine
Vollzugsbedienstete sind und dieses Amt ehrenamtlich ausführen.
Sie wirken mit bei der Gestaltung des Vollzuges und der Betreuung der Gefangenen, unterstützen den Anstaltsleiter durch
Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung.
In der hiesigen Justizvollzugsanstalt besteht der Beirat aus drei Mitgliedern. Diese werden vom örtlichen Gemeinderat vorgeschlagen und vom Justizministerium für die Dauer von fünf Jahren bestellt.