Suchfunktion
Einzahlungen sind auf folgendes Konto möglich:
Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
Baden-Württembergische-Bank
Kto.Nr.: 4552107
BLZ.: 60050101
IBAN: DE25600501010004552107
BIC-/SWIFT-Code: SOLADEST600
Verwendungszweck :
- Name,Vorname und Geburtsdatum des Empfängers
- Grund der Einzahlung ( z.B. : SG 1 )
- AK 15 ( Anstaltskennung )
Bitte beachten:
Den Strafgefangenen und Untersuchungsgefangenen können monatlich bis zu 68,80 Euro als Sondergeld 1 überwiesen werden.
Der Zweck ( SG1 oder Sondergeld 1 ) ist auf der Überweisung zwingend als Verwendungszeck anzugeben.
Ansonsten erfolgt eine Buchung auf das Eigengeldkonto.
Ihre Einzahlung steht dem Gefangenen erst nach der Verbuchung auf seinem Konto zur Verfügung.
Bis dahin vergehen ab der Einzahlung bei der Bank bzw. ab dem Überweisungsauftrag in der Regel drei Werktage.
