- Für alle Gefangenen stehen ein Trennscheibenbesuchsraum, ein Besucherraum und zwei Einzelbesuchsräume für Sonderbesuche zur Verfügung.
- Besucher müssen vom Gefangenen genehmigt werden. Hierzu muss der Gefangene die vollständigen Personalien (Name, Adresse und Geburtsdatum) der Besucher angeben. Eine Genehmigung erfolgt nach Überprüfung der Daten durch die Bediensteten der JVA Heilbronn. Danach können Besuchstermine vereinbart werden.
- Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einem persönlichen Besuch mit drei Stunden im Monat (3x1 Stunde, davon pro Strafgefangenen nur ein Sonn- oder Feiertagsbesuch) oder einem WebEx-Besuch mit einer Stunde im Monat (2x30Minuten). Gefangene müssen sich pro Monat für eine Besuchsform entscheiden. Diese können nicht gemischt werden.
- Sonderbesuche können von Montag bis Freitag zwischen 08:00 - 11:30 Uhr oder zwischen 13:00 - 15:30 Uhr je nach Kapazität vereinbart werden. Webex-Besuche können aus organisatorischen Gründen nicht für Sonderbesuche (Rechtsanwälte, Sozialarbeiter, etc.) angeboten werden.
- Bei Untersuchungsgefangenen mit Beschränkungen nach § 119 StPO entfallen die Besuchergenehmigungen. Es ist notwendig, dass die Dauer- oder Einzelbesuchsgenehmigungen der Besuchsabteilung vor dem stattfindenden Besuch vorliegen.
- Der Untersuchungshaft steht eine Stunde persönlichen Besuch im Monat zur Verfügung.
- Trennscheibenbesuche werden einmal eine Stunde pro Monat angeboten.
- Die Zahl gleichzeitig als Besucher, bzw. WebEx-Partner genehmigungsfähiger Personen beschränkt sich aus organisatorischen Gründen auf 25 Personen. Bei Ausschöpfung dieses Kontingents ist eine weitere Zulassung nur verbunden mit einer Streichung möglich, die der Gefangene beantragen kann.
- Der Besucherkreis ist nicht eingeschränkt.
- Es können maximal 3 erwachsene Besucher und eigene Kinder des Gefangenen unter 16 Jahren gleichzeitig am Besuch teilnehmen.
- Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht am Trennscheibenbesuch teilnehmen.
- Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahre) dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson am Besuch teilnehmen. Ist diese Person kein Erziehungsberechtigter, so muss die schriftliche Erlaubnis (PDF) eines Erziehungsberechtigten vorliegen. Beim Besuch eines Gefangenen muss sich diese Erlaubnis auf einen konkreten Termin und den namentlich genannten Gefangenen beziehen. Die Urheberschaft des Schreibens ist glaubhaft zu machen durch die Vorlage einer Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten, der das Schreiben ausgestellt hat.
- Wird gegen die Vorschriften der JVA Heilbronn verstoßen kann es zu einem Besuchsabbruch und einem Besuchsausschluss kommen.
- Für den Einlass in die JVA Heilbronn müssen sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) zum Abgleich der Identität an der Pforte abgeben. Führerscheine und Krankenversichertenkarten sind keine gültigen Ausweisdokumente und werden nicht akzeptiert. Das abgegebene Dokument erhalten sie beim Verlassen der JVA wieder zurück.
- Sie müssen sich 20 Minuten vor Beginn ihres Besuchs in der JVA Heilbronn einfinden. Erscheinen Besucher verspätet zum Besuch, kann der Besuch unter Umständen nicht durchgeführt werden.
- Nach dem Einlass in die JVA Heilbronn müssen sie sich einer Kontrolle durch die Mitarbeitenden der Besuchsabteilung unterziehen. Kinder unter 16 Jahren dürfen in Begleitung einer Aufsichtsperson in die Kontrolle begleitet werden.
- Besuchstermine für die Strafhaft können bei der Besuchsabteilung für die Wochentage Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag (10:00 - 11:00 Uhr, 12:45 - 13:45 Uhr und 14:30 - 15:30 Uhr) und Sonntag (08:30 - 09:30 Uhr, 10:00 - 11:00 Uhr, 12:45 - 13:45 Uhr, 14:30 - 15:30 Uhr) vereinbart werden.
- Besuchstermine für die Untersuchungshaft können bei der Besuchsabteilung für die Wochentage Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag (08:30 - 09:30 Uhr) vereinbart werden.
- Trennscheibenbesuche können an den Wochentagen Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag (08:30 - 09:30 Uhr oder 12:45 - 13:45 Uhr) vereinbart werden.
- Besuchstermine können zu den angegebenen Sprechzeiten telefonisch mit der Besuchsabteilung oder direkt vor Ort während der Besuchszeit vereinbart werden.
- WebEx-Besuche können für den Wochentag Freitag vereinbart werden, wobei Termine hierfür von den Gefangenen selbst beantragt werden müssen.
- WebEx-Besuche finden freitags zwischen 10:10 - 10:40 Uhr, 10:50 - 11:20 Uhr, 13:00 - 13:30 Uhr, 13:40 - 14:10 Uhr, 14:20 - 14:50 Uhr oder 15:00 - 15:30 Uhr (6 Zeitfenster) statt; Dauer 30 Minuten.
- Im Rahmen der Kapazitäten der Besuchsabteilung erhalten die Gefangenen allgemein die Gelegenheit zu zwei WebEx-Besuchen monatlich im Umfang von je 30 Minuten.
- WebEx-Besuche werden aus organisatorischen Gründen nur für Strafgefangene angeboten.
- Besucher, die bei WebEx-Besuchen teilnehmen möchten, müssen per Mail (besuch@jvaheilbronn.justiz.bwl.de) der Besuchsabteilung Fotos ihrer Ausweispapiere schicken. Ebenso muss der Gefangene den WebEx-Antrag und Nutzerbedingungen ausfüllen. Erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen, sowie Überprüfung der Daten sind WebEx-Besuche möglich.
- Am WebEx-Besuch dürfen maximal 3 zugelassene Personen teilnehmen, von Kleinkindern abgesehen.
- Für WebEx-Besuche gelten die gleichen rechtlichen Vorgaben und Vorschriften, wie auch bei persönlichen Besuchen. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben wird der WebEx-Kontakt abgebrochen.
- Während des Besuchs kann die Toilette nicht benutzt werden. Die Besuchertoilette befindet sich im Gitterlädle und nicht im Gebäude der JVA Heilbronn.
- Es besteht die Möglichkeit Spinte zu nutzen, um Privatgegenstände zu verwahren. Die Schlüssel hierzu
werden durch die Torwache ausgehändigt und müssen nach Nutzung wieder abgegeben werden.
Überbekleidung (Jacken und Westen) ist nicht gestattet. - Für Kleinkinder können durchsichtige Plastikfläschchen mitgebracht werden. Auch kann Wickelmaterial mitgebracht werden. Für das Wickeln in Abwesenheit des Gefangenen wird eine Unterlage in einem separaten Raum zur Verfügung gestellt.
- Besucher dürfen bei Besuchsterminen 12 € passend in Münzen mitbringen. Während der Besuchszeit dürfen durch die Besucher Nahrungs- und Genussmittel bezogen werden, die im Original verschlossenen Zustand dem Gefangenen übergeben werden dürfen. Weitere Übergaben sind nicht unzulässig und stellen einen Verstoß gegen §115OWiG dar und kann eine Geldbuße von bis zu 1000 € mit sich ziehen.
- Bei Sonderbesuchen ist kein Geld gestattet.
- Es ist an den vorgesehenen Plätzen zu sitzen. Körperkontakt ist in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Bei
Zuwiderhandlung ist mit einer Disziplinarmeldung zu rechnen.
Für Kinder ist ein Hochstuhl sowie Spielzeug, Malsachen und auch ein Papa-Briefkasten vorhanden.
- Persönliche Besuche können während der Besuchszeit oder telefonisch (07131/798-250) von Montag - Freitag zu den folgenden Sprechzeiten vereinbart werden: 08:00 - 09:30 Uhr, 10:00 - 11:00 Uhr, 13:00 - 14:00 Uhr, 14:30 - 15:30 Uhr.
- Alternativ können Sonderbesuchstermine (Verteidiger, Rechtsanwälte, sonstige Behörden) per Mail über besuch@jvaheilbronn.justiz.bwl.de vereinbart werden.