Den Strafgefangenen und Untersuchungsgefangenen können monatlich bis zu 111,00 Euro Sondergeld 1 überwiesen werden.
Als Verwendungszweck muss AK15, Name, Vorname und „SG1“ angegeben werden. Ansonsten erfolgt eine Buchung auf das Eigengeldkonto.
Sondergeld 2 kann nur für die Wiedereingliederung überwiesen
werden.
In der JVA Heilbronn ist für Einzahlungen auf dem Sondergeld 2 die Genehmigung des zuständigen
Vollzugsabteilungsleiters erforderlich.
Gründe für die Einzahlung:
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Eigenanteil zum Zahnersatz,
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Brille,
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Aus- und Fortbildung u.a.
Als Verwendungszweck muss AK15, Name, Vorname und „SG2“ angegeben werden.
Nicht benötigtes Sondergeld 2 kann auf Antrag dem Einzahler zurück
überwiesen werden.
Einzahlungen sind unter folgender Kontoverbindung möglich:
Empfänger: Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
Kontonummer: 4552107
Bankleitzahl: 60050101
IBAN: DE25600501010004552107 (Baden-Württemberggische Bank)
BIC-/SWIFT-Code: SOLADEST600
Verwendungszweck: AK 15 (Anstaltskennung) // Name, Vorname und Geburtsdatum des Empfängers // Grund der Einzahlung (z.B.: SG1, SG2)
Bei falschen Überweisungsdaten (z.B. Empfänger) können wir
leider keine Gutschrift auf dem Gefangenenkonto vornehmen.
Ihre Einzahlung steht dem Gefangenen erst nach der Verbuchung auf seinem Konto zur Verfügung. Ab der Einzahlung bis zur Gutschrift
auf dem Konto des Gefangenen können einige Werktage vergehen.
Ein Muster für den Überweisungsbeleg sehen Sie hier: