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Telefonate
Jeder Strafgefangene der hiesigen Justizvollzugsanstalt kann täglich zu bestimmten Zeiten telefonieren. Die hierfür
notwendigen Kosten hat er selber zu tragen.
Seine Telefonpartner muss er sich vorher genehmigen lassen.
Auf den jeweiligen Vollzugsabteilungen eingehende Telefonate werden grundsätzlich nicht entgegengenommen.
