Die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Heilbronn ist ausschließlich für Straf- und Untersuchungshaft an Männern vorgesehen.
Stellen Sie sich möglichst am Vormittag, jedoch spätestens 14.00 Uhr an der Torwache der JVA Heilbronn. Bringen Sie zum Strafantritt die Ladung und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) mit.
Sie dürfen nicht unter Einwirkung von Alkohol oder Betäubungsmittel zum Strafantritt erscheinen.
Wenn Sie nicht über ausreichende Geldmittel verfügen, um die Reise zur zuständigen JVA zu bezahlen, können Sie sich auch bei der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt melden. Diese wird sodann veranlassen, dass Sie in die zuständige Anstalt verlegt werden.
- 15 x Unterhosen
- 15 x Socken
- 15 x Unterhemden, T-Shirts oder Polo-Shirts
- 2 x Schlafanzüge
- 3 x Trainingsanzüge ohne Kapuze und aufgesetzten Taschen (als Oberteil können auch Langarmsweatshirts (keine Wollpullover, Kapuzenpullover, Fleecepullover) mitgebracht werden)
- 3 x Sporthosen kurz (ohne aufgesetzte Taschen)
- 1 x Basecap
- 1 Paar Badeschuhe
- 2 Paar Sportschuhe
- 1 Paar Hausschuhe
- 4 Geschirrtücher
- 4 Handtücher (Größe höchstens 80 cm x 160 cm)
- 2 Garnituren Bettwäsche (Bettbezug, Kopfkissenbezug, Bettlaken, keine Frotteeware)
Zur Vorbereitung Ihrer Entlassung halten wir einen Satz Ihrer Bekleidung zurück. Das bedeutet, dass eine Hose, ein T-Shirt, ein
Pullover oder eine Jacke und ein Paar Schuhe bis zum Entlassungstag in der Kammer verwahrt bleiben und nicht ausgegeben werden. Bitte
beachten Sie, dass die Kleidung in einer Industriewäscherei gewaschen wird.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie Ihre oben genannte Privatkleidung tragen und mit auf den Haftraum nehmen.
Können diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, werden Sie mit Anstaltskleidung ausgestattet. Nicht ausgegebene Sachen werden
in der Kammer sicher verwahrt.
Die Arbeitskleidung wird Ihnen von der Anstalt zur Verfügung gestellt.
- 1 elektrischen Rasierapparat (ohne Batterien)
- 1 Bartschneider (ohne Batterien)
- 1 Wasserkocher oder ein Tauchsieder ( max. 650 Watt)
- Radio und Fernsehgeräte erhalten Sie auf Miet- oder Kaufbasis über die Justizvollzugsanstalt
- 1 Armband- oder Taschenuhr
- 1 Ehering und max. drei weitere Schmuckstücke (Ringe, Halsketten, Armband, Ohrschmuck, Piercing)
- Voraussetzung: Der Gesamtwert der Schmuckstücke darf den Betrag von 250,00 €uro nicht überschreiten.
Weiterhin dürfen Sie folgende Sachen mitbringen:
- Brillen (keine Sonnenbrillen), orthopädische Hilfsmittel sowie notwendige ärztlich verordnete Arzneimittel
- 10 Fotos (keine Polaroidaufnahmen)
- Mittel zur Körperpflege (Zahnbürste, Kamm, Nassrasierer (ohne Batterie), Rasierpinsel, Pinzette, kleiner Nagelknipser, kleine Nagelschere mit rundem Kopf, Nagelfeile (nicht aus Metall)
- religiöse Gegenstände (in angemessenen Umfang und Größe)
- Bargeld für Zugangseinkauf und Zugangstabak
Weitere Gegenstände bitten wir Sie nicht mitzubringen, da keine Ausgabe dieser an Sie erfolgt, diese eingelagert oder ggf. auf Ihre
Kosten aus der Anstalt verbracht werden müssen.
Dies gilt insbesondere auch für alle Arten von Nahrungs- und Genussmittel!
Im Einzelfall können Ihnen darüber hinaus aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt auch einzelne Gegenstände
nicht zur Benutzung überlassen werden, obwohl sie Ihrer Art nach in der obigen Aufstellung verzeichnet sind.
Während Ihrer Inhaftierung sind Sie am Energieverbrauch, den Sie verursachen, angemessen zu beteiligen.