Weitere Informationen

Informationen zum Datenschutz

Information zum Datenschutz im Justizvollzug nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung
und nach Artikel 13 der Richtlinie (EU) 2016/680

Die baden-württembergischen Justizvollzugsbehörden verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in gesetzlich geregelten Verfahren. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitungen genügen die Justizvollzugsbehörden höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten.

Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Justizvollzugsbehörden informieren. Insbesondere möchten wir Sie darüber informieren,

  • an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,
  • auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
  • wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und
  • welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber der Justiz haben.


Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht), http://www.landesrecht-bw.de (Landesrecht Baden-Württemberg) und http://eur-lex.europa.eu/ (Recht der Europäischen Union) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.

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