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Sozialdienst

Aufgabe des Justizvollzugs ist insbesondere die Befähigung der Gefangenen zu einem straffreien und sozialverantwortlichen Leben in der Freiheit. Die Gefangenen werden dabei durch den Sozialdienst im Rahmen eines Behandlungsprozesses unterstützt. Behandlung wird in diesem Zusammenhang als methodengeleitete Beratung und Betreuung des Gefangenen definiert. Die Begleitung der Gefangenen während der Inhaftierung durch den Sozialdienst erfolgt unter anderem mit dem Ziel, sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten zu unterstützen. Darüber hinaus kann die psychosoziale Betreuung der Gefangenen Krisen vermeiden und soziale Problemlagen mildern. Der Sozialdienst motiviert die Gefangenen zur Mitarbeit am Vollzugsziel, unterstützt diese in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung, sowie bei der Bewältigung persönlicher, soziale und wirtschaftlicher Schwierigkeiten.                                                       
Mit seiner Arbeit leistet der Sozialdienst daher einen entscheidenden Beitrag zur Resozialisierung der Gefangenen und dient durch seine Tätigkeit dem Opferschutz sowie der Kriminalprävention.

Die Sozialarbeiter/innen im Justizvollzug besitzen die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter, Sozialpädagoge oder eine gleichwertige Ausbildung.                                                               
Sie sind Fachkräfte, die ihre Kompetenzen in wissenschaftlichen Studiengängen erworben haben und diese durch Fort-und Weiterbildung stetig aktualisieren und ausbauen.

Weiterführende Unterstützungsangebote finden Sie unter:



 

 

 

 

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