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Sozialdienst
Aufgabe des Justizvollzugs ist insbesondere die Befähigung der Gefangenen zu einem straffreien und
sozialverantwortlichen Leben in der Freiheit. Die Gefangenen werden dabei durch den Sozialdienst im Rahmen eines Behandlungsprozesses
unterstützt. Behandlung wird in diesem Zusammenhang als methodengeleitete Beratung und Betreuung des Gefangenen definiert. Die
Begleitung der Gefangenen während der Inhaftierung durch den Sozialdienst erfolgt unter anderem mit dem Ziel, sie bei der Wahrnehmung
ihrer Rechte und Pflichten zu unterstützen. Darüber hinaus kann die psychosoziale Betreuung der Gefangenen Krisen vermeiden und
soziale Problemlagen mildern. Der Sozialdienst motiviert die Gefangenen zur Mitarbeit am Vollzugsziel, unterstützt diese in ihrer
Selbstständigkeit und Eigenverantwortung, sowie bei der Bewältigung persönlicher, soziale und wirtschaftlicher
Schwierigkeiten.
Mit seiner Arbeit leistet der Sozialdienst daher einen entscheidenden Beitrag zur Resozialisierung der Gefangenen und dient durch seine
Tätigkeit dem Opferschutz sowie der Kriminalprävention.
Die Sozialarbeiter/innen im Justizvollzug besitzen die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter,
Sozialpädagoge oder eine gleichwertige Ausbildung.
Sie sind Fachkräfte, die ihre Kompetenzen in wissenschaftlichen Studiengängen erworben haben und diese durch Fort-und
Weiterbildung stetig aktualisieren und ausbauen.
Weiterführende Unterstützungsangebote finden Sie unter:
- Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg www.nwsh-bw.de
- Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V. www.verband-bsw.de
- Fortbildungsverbund www.ehrenamt-jva.de