Suchfunktion
Die hier einsitzenden Strafgefangenen können dreimal im Monat Besuch empfangen. Seine zukünftigen Besucher muß er sich
vorab genehmigen lassen.
Über weitere Besuchsmöglichkeiten, sofern die entsprechenden Vorraussetzungen vorliegen, wird nur auf Antrag des Strafgefangenen
entschieden.
Besuche finden am Montags bis Freitags jeweils zu folgenden Zeiten statt:
10.05 - 11.25 Uhr
12.40 - 14.00 Uhr
14.25 - 15.45 Uhr
An Sonn- und Feiertagen zu diesen Zeiten :
08.30 - 09.30 Uhr
10.15 - 11.15 Uhr
12.50 - 13.50 Uhr
14.35 - 15.35 Uhr
Der Mittwoch ist ausschließlich dem Besuch von Behörden, Rechtsanwälten usw. vorbehalten. An diesem Tag finden generell keine normalen Besuche statt.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir jeden Besucher, zwingend mindestens 20 Minuten vor Besuchsbeginn sich an der Torwache einzufinden. Jeder Besucher hat sich durch Vorlage eines gültigen Ausweispapieres (mit Lichtbild) beim Betreten der Justizvollzugsanstalt auszuweisen. Dies gilt für Personen ab dem Alter von 14 Jahren.
Die Besucher werden grundsätzlich auf unerlaubte Gegenstände durchsucht.
Die Besuchsüberwachung erfolgt optisch. Auf besondere Anordnung kann diese auch akustisch bzw. mit Trennscheibe durchgeführt werden.
Zum Erwerb von Süßwaren, Zigaretten/Tabak und Getränken dürfen Besucher pro Regelbesuch 10,- Euro in Münzgeld (bei Doppelbesuch 20,- Euro) mit sich führen.
In der Besuchsabteilung besteht ein generelles Rauchverbot.
Bei der Vereinbarung von Besuchsterminen ist der Name der Besucher anzugeben, da nicht angemeldete Personen an der Torwache abgewiesen werden.
Die Besuchsabteilung ist Montags, Dienstags , Donnerstags und Freitags zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar :
09.00 - 09.45 Uhr ( Ausnahme : Für Behörden, Rechtsanwälte usw. ab 08.00 Uhr)
10.15 - 11.15 Uhr
12.45 - 13.45 Uhr
14.30 - 15.30 Uhr
Telefonnummer der Besuchsabteilung : 07131/798-250
