Suchfunktion
Briefe
Schriftverkehr ist unbegrenzt möglich. Die Portokosten hierfür hat der Gefangene selber zu tragen.
Der Inhalt der Briefe/Karten wird grundsätzlich nur stichprobenweise kontrolliert. Bei Bedarf kann im Einzelfall auch eine
umfassende inhaltliche Kontrolle angeordnet werden.
